Wanderordnung

Damit die Wanderungen zur Zufriedenheit Aller durchgeführt werden können, bitten wir um Beachtung folgender Punkte:

Organisation und Führung der Wanderung

Bei allen Wanderungen ist die/der Wanderführer/in Chef der Gruppe. Er sorgt für ein passendes Wandertempo und ist Ansprechpartner für die Gruppe auf der Wanderung. Lob und Kritik sind also an ihn zu richten.

Wetterbedingt kann es vorkommen, dass eine Wanderung ausfällt oder zu Beginn der Wanderung eine andere Wanderstrecke festgelegt wird.

Schutz von Natur und Landschaft

Auf den Wanderungen gilt das Motto:
Nimm nichts mit außer Eindrücken, lass nichts zurück außer Fußspuren

Haftung und Haftpflichtversicherung

Bei den Wanderungen / Veranstaltungen der Ortsgruppe sind die Mitglieder der Ortsgruppe über den Hauptverein mit Sitz in Düren haftpflicht- und unfallversichert. Gäste sind dabei also nicht versichert und nehmen auf eigene Gefahr teil. Mit dem Beginn der Teilnahme an der Wanderung am jeweiligen Treffpunkt erkennt der Gast diese Bedingungen an.

Fahrgelegenheit

Für die Teilnahme an Fahrgelegenheiten bezahlt ein Mitfahrer dem Fahrer einen Obolus von 1,50 Euro bei einer Gesamtstrecke von weniger als 50 km und 3,00 Euro bei über 50 km Fahrstrecke. Die Fahrstrecke wird am Treffpunkt vom jeweiligen Wanderführer mitgeteilt.

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